Schornsteinfeger-Innung

Ostwestfalen-Lippe

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Bestellungen zum 01. Dezember 2020

Bezirksschornsteinfeger bestellt

 

Foto Schornsteinfegerbestellung

Dezernatsleiter Josef Wegener (links), Innungsobermeister Dirk Franck (hinten links), Vertreter des Gesellenausschusses Konstantin Bauer (hinten rechts) sowie Sabine Sommer (2. von rechts) und Annika Krasa (Bezirksregierung) gratulieren den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern Klaus-Peter Spönemann (2. von links) und Dennis Holtz (3. von rechts).

 

Detmold (21. Oktober 2020). Bei der Bezirksregierung Detmold sind am Dienstag, 20. Oktober, zwei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestellt worden. Betroffen sind die Kehrbezirke Bielefeld IX und Minden V.

Im Kehrbezirk Bielefeld IX wird Dennis Holtz zum 1. Dezember 2020 die Nachfolge von Marco Sorhage antreten. Wegen Eintritts in den Ruhestand erfolgt im Kehrbezirk Minden V ebenfalls zum 1. Dezember ein Wechsel in der Zuständigkeit der hoheitlichen Tätigkeiten: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Klaus-Peter Spönemann tritt die Nachfolge von Stefan Watermann an.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben sich in einem Ausschreibungsverfahren gegen ihre Mitbewerber durchgesetzt und sind gemäß Paragraph 10 Schornsteinfegerhandwerksgesetz für einen Zeitraum von sieben Jahren bestellt.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde gratulierte Josef Wegener, zuständiger Dezernent im Dezernat 34, den neuen Hoheitsträgern zur Übernahme ihres Kehrbezirks. Als Vertreter der Schornsteinfegerinnung nahm Innungsobermeister Dirk Franck teil, als Vertreter des Gesellenausschusses war Konstantin Bauer mit dabei.

Die neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden sich in den kommenden Wochen ihrer Kundschaft mit Anschrift und Telefonnummer vorstellen.

Hintergrund zu den Kehrbezirken

Kehrbezirk Bielefeld IX: Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den nordöstlichen Stadtrand von Bielefeld nach Heepen, im Bereich zwischen Ostbahnhof und Radrennbahn sowie zwischen Graf-Bernadotte-Straße und Heeperholz. Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 1780

Kehrbezirk Minden V: Es handelt sich um einen Stadt- / Stadtrand-Kehrbezirk mit 2184 Häusern von denen ca. 2000 begangen werden. Die obere Altstadt Mindens ist ein Teil des Bezirkes. Die Bebauung besteht hauptsachlich aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern mit durchschnittlich sechs Wohneinheiten pro Eingang. Gesamtzahl der z. Zt. zu bearbeitenden Gebäude: ca. 2000 (Quelle: Bezirksregierung Detmold)