Schornstein-Pfusch: "Es tut mir unendlich leid"

Hausbesitzer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt:

Von Ludger Ostenkamp

Gütersloh - Es war Pfusch, das war nie strittig. Eine schwangere Frau aus Gütersloh musste Anfang des Jahres sterben, weil der Schornstein des Hauses, in dem sie lebte, nicht mehr richtig abzog. Doch hat der Hauseigentümer derart schludrig gehandelt, dass er dafür verurteilt werden kann? Das Amtsgericht Gütersloh sagte gestern nach langer Überlegung Ja.

Im Fokus der Medien
Im Fokus der Medien: Rechtsanwalt Dr. Detlev Binder hatte Freispruch gefordert. Sein Mandant fühle sich menschlich und moralisch für das Unglück verantwortlich, aber fahrlässig habe er nicht gehandelt. Foto: Raimund Vornbäumen

Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sprach es den 29-Jährigen schuldig, den Tod der im siebten Monat schwangeren Mieterin verursacht zu haben. M., so das Urteil, hätte sich als Hauseigentümer mehr kümmern, mehr nachfragen müssen. Weil der Vorfall jedoch tragisch war und die Reue des Verurteilten glaubhaft, fiel das Strafmaß niedrig aus; M. wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt, insgesamt 1.800 Euro.

Die schwangere Oxana K. (25) war in der Nacht zum 19. Januar in ihrer Wohnung am Ohlbrocksweg gestorben. Sie hatte im Schlaf giftiges Kohlenmonoxid eingeatmet. Ihr Ehemann Alexander K. (24) überlebte trotz mehrfachen Organversagens. Er war am Morgen rechtzeitig von seinem Schwiegervater geborgen worden, der sich über den ausbleibenden Anruf seiner Tochter gewundert hatte.

Am liebsten alles wieder rückgängig machen

M. sagte gestern, ihm tue der Tod der Frau und des ungeborenen Kindes "unendlich leid". Niemals habe er geahnt, dass so etwas passieren könnte. "Ich würde am liebsten alles wieder rückgängig machen." Der Deutsch-Syrer hatte mit dem jung vermählten Ehepaar unter einem Dach gelebt. Sie hatten sich gekannt, sogar ein bisschen angefreundet. Gestern, bei der Verhandlung, gelang es Angeklagtem und Witwer jedoch nicht, aufeinander zuzugehen.

M. hatte seinerzeit den Hilfsarbeiter F. beauftragt, die Kamine seines Mehrparteienhauses abzudichten. Nachdem sie gemeinsam Baumärkte aufgesucht hatten, brachte der 18-jährige Helfer eine Teerpappe auf den Schornsteinen an – jedoch derart unfachgerecht, dass die Heizungsabgase nicht mehr abziehen konnten. Die zentimetergroßen seitlichen Öffnungen, die F. gelassen hatte, waren viel zu klein, um das Kohlenmonoxid entweichen zu lassen. Ein Gutachter stellte später fest, dass sich das Kohlenmonoxid in der Wohnung auf einen Wert von über 10.000 ppm anreicherte. Der gesetzliche Höchstwert liegt bei 1.000, die Schornsteinfeger-Innung empfiehlt maximal 500.

Die Fragen, die sich das Gericht daher gestern stellte, lauteten: Durfte sich M. auf die Kenntnisse des Helfers verlassen? Oder hätte er nicht angesichts dessen jugendlichen Alters und dessen Arbeit stutzig werden müssen?

"Ich sehe ein Verschulden", sagte Richterin Monika Wittkamp. M., der den Helfer über einen Kollegen vermittelt bekommen hatte, hätte sich genauer nach dessen Qualifikationen erkundigen müssen. Er hätte zudem stutzig werden müssen, nachdem die Arbeit erledigt war. Obwohl er nicht auf dem Dach war – M. ist nach eigenen Angaben nicht schwindelfrei – hätte er mit bloßem Auge erkennen müssen, dass die Arbeit unfachgemäß erledigt worden sei. Und drittens, so die Richterin, hätte M. den Schornsteinfeger benachrichtigen müssen. Dass er es versäumt habe, sei ein Verstoß gegen die Bauordnung.

Staatsanwalt fordert sechs Monate auf Bewährung

Jedoch blieb die Richterin deutlich unter dem Strafmaß, dass Staatsanwalt Tobias Vahle gefordert hatte; Vahle hatte M. bezichtigt, "große Nachlässigkeit an den Tag gelegt" zu haben und sechs Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung, gefordert.

M.’s Anwalt Dr. Detlev Binder hatte dagegen Freispruch beantragt. Binder verwies darauf, dass der Helfer F. ein Jahr bei einem Dachdeckerbetrieb gearbeitet und nach eigener Aussage mehrfach Schornsteine abgedeckt habe. "Wenn man sich auf solche Fachkenntnis nicht verlassen kann, worauf dann?" Auch sei zu berücksichtigen, dass sein Mandant in jener Nacht ebenso hätte sterben können. M.’s Gastherme war am selben Schornstein angeschlossen, er lebt mit Frau und Kleinkind direkt unter der Wohnung des Opferpaares.

Auch der Helfer steht vor Gericht

Das Verfahren gegen den Helfer des Hausbesitzers wurde abgetrennt. F., wohnhaft in Herzebrock-Clarholz, steht im Februar in Rheda-Wiedenbrück vor Gericht. Auch ihm werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Neben dem strafrechtlichen Urteil, das gestern gefällt wurde, ist zivilrechtlich noch die Frage des Schmerzensgeldes zu klären. Der Witwer hatte durch die Vergiftung ein Multiorganversagen erlitten und lag wochenlang im St. Elisabeth-Hospital. Die Kosten dafür sind über die Haftpflicht des Hauseigentümers abgedeckt.

aus: Neue Westfälische vom 02.12.2008

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