Hürden beim Heizen mit Holz
Was erlaubt ist und wofür Strafen drohen:
Von Jana Beckmann
Kreis Lippe - "Die Wahl des Brennstoffes ist sehr wichtig. Es darf nur naturbelassenes Holz mit einer Feuchtigkeit von unter 20 Prozent verwendet werden", erklärt Siegfried Bomsdorf, Bezirksschornsteinfegermeister und stellvertretender Vorsitzender der Schornsteinfegerinnung im Kreis Lippe. Frisch geschlagenes Holz benötigt bei richtiger Lagerung an einem überdachten Ort, an dem Luft zwischen den aufgestapelten Schichten zirkulieren kann, rund zwei Jahre, bis es trocken genug ist. Wer sich bezüglich der Feuchtigkeit unsicher ist, sollte ein Messgerät zu Rate ziehen.
Neben zu nassem und mit Lack, Farbe oder Imprägnierung behandeltem Holz dürfen auch Abfälle wie Kunststoff, Textilien und Altpapier nicht verbrannt werden. Wer derartige Brennstoffe verwendet, muss mit einer Strafe von bis zu 1000 Euro rechnen. Zudem können dem Betreiber die Kosten für entsprechende Untersuchungen in Rechnung gestellt werden (500-1500 Euro).
Von Braunkohlebriketts rät Bezirksschornsteinfegermeister Thomas Schäfer ebenfalls ab. Der Grund: "Es qualmt und rußt. Und im Endeffekt ist der Heizwert gar nicht so groß, wie man vielleicht meinen mag."
Pellets seien dagegen eine sehr saubere Heizvariante, obgleich dafür natürlich eine entsprechende Feuerstelle vorhanden seien müsse. "Die Wahl des Brennstoffes sollte immer auch auf den Ofen abgestimmt sein. Es macht keinen Sinn, einen Hightech-Kaminofen mit einem minderwertigen Brennstoff zu befeuern", erläutert Thomas Schwekendiek, Bezirksschornsteinfegermeister und Vorsitzender der Schornsteinfegerinnung.
Die Männer in Schwarz bieten gerne Beratung zu Brennstoff und Feuerstelle an, auch wenn es um die Anschaffung eines Ofens und den passenden Aufstellort geht. "Die Leistung des Ofens muss zum Raum und zum Schornstein passen und sollte keinesfalls nur nach dem Aussehen ausgesucht werden", sagt Bomsdorf. Und: Nur wenn nach der Installation eine Schlussabnahme durch einen Schornsteinfeger erfolgt, zahlt die Versicherung, falls einmal etwas passieren sollte.
Das Büro der Schornsteinfegerinnung im Kreishaus in Detmold ist donnerstags von 14 bis 18 Uhr besetzt und über die Behördenrufnummer 115 zu erreichen. Bei der Vermittlung von Brennholz hilft das jeweilige Forstamt.
aus: Lippische Landeszeitung vom 05.10.2009
Texte und Fotos aus anderen Medien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der jeweiligen Chefredaktion weiterverwandt werden.










