Übergangszeiten bei Filterpflicht
Heizen mit Holz – Kein Grund zur Panik:
Von Stefan Lyrath
Porta Westfalica [Ly] - Wer heizt denn schon mit Holz? Viele. Und es werden immer mehr. "Allein in Deutschland gibt`s rund 15 Millionen Holzfeuerungsanlagen", sagt Tim Lichte, Schornsteinfegermeister und Energieberater aus Eisbergen.
Ein großer Teil der Öfen sind jedoch Dreckschleudern. Deshalb führt die Bundesregierung neue Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub ein. Glückliche Besitzer von Kamin- oder Kachelöfen müssen künftig Auflagen erfüllen, haben dafür aber reichlich Zeit. Doch die Rußfilterpflicht kommt. Zudem setzt der Gesetzgeber auf besser geregelte Feuerstätten, verstärkte Kontrolle und Aufklärung über richtiges Heizen mit Holz durch das Schornsteinfegerhandwerk.
Risiko Feinstaub: Tim Lichte zufolge verringert sich die durchschnittliche Lebenserwartung durch das Einatmen jener Partikel statistisch um acht Monate. Beschwerden und Krankheiten drohen, im schlimmsten Fall Krebs. Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz ist gut fürs Klima, die Luft jedoch verschmutzt es.
Jährlich werden dadurch 24 000 Tonnen Feinstaub in die Luft geblasen, mehr als im Straßenverkehr. Mit einer Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, unter die kleine und mittlere Feuerungsanlagen fallen, soll diese Menge um 14 000 Tonnen gesenkt werden.
In Kraft tritt die Novellierung bereits 2008. Grund zur Panik besteht indes nicht. "Es gibt lange Übergangszeiten", beruhigt Bezirksschornsteinfegermeister Dieter Lichte (Kleinenbremen). Das Inkrafttreten sei ein Signal an die Industrie. "Erst einmal werden jetzt die Hersteller in die Pflicht genommen."
Dennoch: In den Haushalten macht sich Verunsicherung breit. Nach ersten Medienberichten hätten die Telefone bei der Innung kaum noch still gestanden. Nun sind Tim und Dieter Lichte auf Tour, im Gepäck Informationen. Eine davon: Zurzeit kann von sofortiger Zwangsstilllegung der betroffenen Öfen oder genereller Filterpflicht keine Rede sein.
Erst vom Jahr 2015 an soll bei Heizöfen ein genereller Grenzwert für Feinstaub gelten, nämlich 20 Milligramm pro Kubikmeter. Bestehende Anlagen, welche die Werte nicht einhalten, müssen schrittweise bis 2024 außer Betrieb genommen werden. Und vor 1975 gebaute Anlagen müssten bereits 2014 stillgelegt werden, sofern sie für eine Nachrüstung mit Rußfiltern ungeeignet sind. Öfen, die vor 1950 entstanden sind, fallen nicht unter die Verordnung.
Wer aus Kostengründen oder der Umwelt zuliebe auf den festen Brennstoff Holz setzt, braucht zunächst bis Ende 2012 einen Nachweis des Herstellers über den Staubausstoß beziehungsweise eine Messung des Bezirksschornsteinfegermeisters. "Dabei kann der Ofen durchfallen", erklärt Dieter Lichte. Wer beides nicht habe, müsse entweder die Anlage stilllegen oder Filter einbauen.
Kürzlich waren die Lichtes in der Kleinenbremer Gaststätte "Zur schönen Aussicht", im Januar kommen sie nach Nammen und Lerbeck. Ihren Vortrag verbinden beide mit einem Plädoyer für umweltfreundliches Heizen mit Holz. Auf keinen Fall dürfe es hier zu einer Kehrtwende kommen. "Das will auch der Gesetzgeber nicht."
aus: Mindener Tageblatt vom 15.12.2007
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