Schornsteinfeger-Innung

Ostwestfalen-Lippe

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Qualitätssicherung der Schornsteinfeger

Auszüge aus dem Managementhandbuch unseres Handwerks:

1. Allgemeines zur Organisation des Schornsteinfegerhandwerks und zum Qualitäts- und Umweltmanagementsystem

1.1 Qualitäts- und Umweltpolitik

Der Beruf des Schornsteinfegers nimmt im Handwerk eine Sonderstellung ein. Als staatlich beliehener Unternehmer und zugleich selbständiger Gewerbetreibender führt der Schornsteinfeger in seiner Eigenschaft als Bezirksschornsteinfegermeister in einem Kehrbezirk öffentliche und handwerkliche Tätigkeiten aus, die das Handwerk auch in Zukunft vor besondere Aufgaben stellt. Zum einen verlangt die exponierte Stellung ein hohes Maß an Umsicht und Flexibilität, um einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Kunden, Politik, Verwaltung, Marktpartnern und Mitarbeitern zu finden, zum anderen gilt es, die Berufsgrundlagen auch in einem vereinten Europa zu bewahren und weiter zu entwickeln.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der Kunde. Ihn zufrieden zu stellen und gleichzeitig den gesetzlichen Auftrag hinsichtlich Feuersicherheit (Betriebs- und Brandsicherheit), Umwelt- und Klimaschutz, Schonung der Energiereserven und Gesundheitsschutz zuverlässig zu erfüllen, ist unser oberstes Ziel.

Wir sehen in der Erhaltung eines gleichbleibend hohen Qualitäts- und Umweltstandards unserer Dienstleistungen eine wichtige gemeinsame Aufgabe von

Bundesverband
Landesinnungsverbänden
Innungen
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen/ bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

Konkrete Aussagen zu jährlichen Qualitäts- und Umweltzielen sowie zum Umweltprogramm sind für jede Organisationsebene formuliert.

Damit die genannten Ziele erreicht werden, hat sich das Schornsteinfegerhandwerk entschlossen, ein wirksames und wirtschaftlich vertretbares Qualitäts- und Umweltmanagementsystem auf der Grundlage der DIN EN ISO 9000:2000 und 14001 zu erstellen, einzurichten und in allen Bereichen seiner Organisation aufrecht zu erhalten. Dadurch soll dem Kunden und dem Gesetzgeber weiterhin Gewähr für die Zuverlässigkeit unserer Leistungen geboten werden.

Durch eine klare Formulierung und transparente Darstellung der vom Schornsteinfegerhandwerk zu wahrenden öffentlichen Interessen und der kundenbezogenen Anforderungen an unsere Dienstleistungen soll eine hohe Akzeptanz erreicht werden.

Der Schornsteinfeger nimmt als “Glücksbringer” in unserer Gesellschaft eine positive Stellung ein. Es ist die einheitliche Philosophie unserer Organisation, dieses positive Bild, welches sich auch in unserem Slogan

“Zum Glück gibt`s den Schornsteinfeger”

widerspiegelt, in der täglichen Arbeit, z.B. durch Einhaltung von Termin, Qualität und Preis, durch neutrale Beratung und freundliches Auftreten, umzusetzen.

Die Einhaltung solcher Forderungen, die eine stetige Verbesserung der Qualitäts- und Umweltstandards unserer Dienstleistungen zum Ziel haben, setzt voraus, dass ausschließlich gut ausgebildete Mitarbeiter beschäftigt werden.

Schulung und Motivation der im Schornsteinfegerhandwerk Tätigen ist eines unserer wichtigsten Ziele. Erreicht wird dies sowohl durch ständige Information und Weiterbildung, als auch durch Einbindung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse. Das trägt gleichzeitig zur Sicherung der Arbeitsplätze bei und steigert die Dienstleistungsqualität.

Trotz öffentlich-rechtlicher Einbindung und Vorgaben wird das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der rationellen Arbeitsausführung beachtet. Die ständige Überwachung von Prozessen und Abläufen soll unseren Betrieben eine möglichst kostengünstige Abwicklung der Dienst­ leistungen beim Kunden ermöglichen und so zu ihrem unternehmerischen Erfolg beitragen.

Wir wollen in besonderem Maße den vorbeugenden Brandschutz, den sicheren Betrieb von Feuerungs- und Lüftungsanlagen, die Energieeinsparung und den Umwelt- und Klimaschutz fördern. Dabei wird auch die neutrale Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern eine wichtige Stelle einnehmen, die der Steigerung der Lebensqualität gerecht wird. Besonders werden wir auch bei unseren Arbeitsverfahren umweltrelevante Vorgaben und Ziele beachten und laufend ergänzen.

Jeder Mitarbeiter hat die Verpflichtung, unabhängig davon, wo er tätig ist, auf Missstände, welche die Belange der Qualitäts- und Umweltpolitik beeinträchtigen können, hinzuweisen.

Alle Führungskräfte in unseren Verbänden (Bundesverband, Landesinnungsverbände und Innungen), sowie alle Bezirksschornsteinfegermeister verpflichten sich, diese Grundsätze in ihrem Bereich zu beachten und umzusetzen. Jedem Mitarbeiter wurde die Qualitäts- und Umweltpolitik des Bundesverbandes und seiner angeschlossenen Organisationen und Mitgliedsbetriebe bekannt gemacht.

Beyerstedt (Bundesinnungsmeister)

Thomas (QM/UM-Beauftragter)

Arndt (Hauptgeschäftsführer)

1.1.1 Ziele und Aktivitätenplan des Bundesverbandes (QM/UM-Programm)

Die konkreten Ziele und Aktivitäten, die aus der QM/UM-Politik resultieren, sind im Ziele­ und Aktivitätenplan des Bundesverbandes beschrieben. Der Plan wird ständig von der Geschäftsleitung aktualisiert und mit Erledigungsvermerken/Terminen versehen (F: A 1.1.1-01).

1.1.2 Ziele und Aktivitätenplan der OE

Abgeleitet von den Zielen des Bundesverbandes erstellt jede OE ihren eigenen Plan. Durchgängige Ziele sind vom Bundesverband bis zu den Einzelbetrieben erkennbar. (F: A 1.1.1-01)

1.1.3 Leitbild im Schornsteinfegerhandwerk

Mission

Wir Schornsteinfeger leisten als neutrale und unabhängige Partner unserer Kunden einen unverzichtbaren Beitrag zu deren Sicherheit, indem wir vorbeugenden Brandschutz betreiben, die Betriebssicherheit von Feuerungs- und Lüftungsanlagen gewährleisten, aktiven Umweltschutz leisten und unsere Kunden kompetent und produktneutral beraten.

Vision

Wir werden uns innerhalb des Handwerks als produktneutrale „Sicherheits- und Energieexperten rund um das Gebäude“ weiterentwickeln. Fachkompetenz, Kundenfreundlichkeit und Zukunftsorientierung werden bei jedem Kollegen so selbstverständlich sein, dass die Schornsteinfeger in der öffentlichen Meinung 100 Prozent Zufriedenheit und Akzeptanz erreichen.

Leitsätze des Schornsteinfegerhandwerks

Der Nutzen für Menschen, d.h. die Erfüllung der Kundenwünsche steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit unseren wertvollen Dienstleistungen erzeugen wir eine Atmosphäre von Sicherheit und Zufriedenheit.

Wir sind es unseren Kunden schuldig, dass wir für jede Aufgabenstellung unverzüglich eine Lösung anbieten können. „Geht nicht“ gibt es für uns nicht!

Unser Auftreten bei Kunden und unser Verhältnis zu anderen Marktpartnern ist geprägt durch Freundlichkeit, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft und Offenheit.

Wir behandeln unsere Mitmenschen so, wie wir selbst gern behandelt werden möchten

Wir vermeiden alles, was unsere Neutralität und Produktunabhängigkeit beeinträchtigen könnte.

Bei Qualität kennen wir keine Kompromisse. Unser QM/UM-System sichert anspruchsvolle Qualitätsstandards und bundesweite Gleichartigkeit unserer Leistungen auf hohem Niveau.

Die Motivation unserer Mitarbeiter fördern wir, indem wir sie als wertvolle Partner akzeptieren, die Übernahme von Verantwortung einfordern und sie auf deren eigene Selbstständigkeit zielführend vorbereiten.

Die Aus- und Weiterbildung innerhalb unserer Organisation halten wir stets auf höchstem Qualitätsniveau.

Unsere Wettbewerbsposition stärken wir, indem wir technische und gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig erkennen und neue zukunftsweisende Arbeitsfelder entwickeln.

Öffentlichkeitsarbeit praktizieren wir durch vorbildliches individuelles Auftreten im Alltag sowie durch eine glaubwürdige und professionelle Imagepflege auf allen Ebenen.

Wir lösen Probleme, statt nach Schuldigen zu suchen.

1.2 Gesetzliche Vorgaben

Für den Bezirksschornsteinfegermeister als sogenannter „beliehener Unternehmer“, der einerseits als Gewerbetreibender ein Handwerk ausübt, andererseits gleichzeitig ein mit öffentlichen Aufgaben betrauter Unternehmer ist, gelten eine Reihe von rechtlichen Vorschriften, die ihn zum einen als normalen Gewerbetreibenden und Betriebsinhaber, andererseits aber auch nur in seiner besonderen Eigenschaft als Bezirksschornsteinfegermeister betreffen. Das Verzeichnis der Rechtsvorschriften gibt in alphabetischer Reihenfolge einen Überblick über die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die auf Bundesebene gelten. Daneben gibt es eine Reihe von Vorschriften, die dem Landesrecht zuzuordnen sind, wie die Kehr- und Überprüfungsordnungen und Kehr- und Überprüfungsgebührenordnungen, Bauordnungen und andere länderspezifische Gesetzesvorschriften.

Im Verzeichnis der Rechtsvorschriften-Basisliste A 1.2-01 sind alle wesentlichen, für das Gesamthandwerk gültigen Rechtsvorschriften aufgeführt.

Ergänzende Rechtsvorschriften, die nur für eine OE Gültigkeit haben, sind in der Ablaufbeschreibung der betreffenden OE im Formblatt F: A 1.2-01 aufgelistet.

1.3 Aufbau – Organisation

Der Aufbau und die Organisation des Schornsteinfegerhandwerks ergibt sich im Wesentlichen aus der Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und dem Schornsteinfegergesetz.

1.3.1 Aufbau der Organisation des Schornsteinfegerhandwerks

Der Bezirksschornsteinfegermeister gehört als Gewerbetreibender dem Handwerk an. Für ihn gilt daher die Handwerksordnung. Im Gegensatz zu anderen Handwerksberufen wird er jedoch von der zuständigen Behörde auf einen bestimmten Kehrbezirk bestellt. Näheres regelt das Schornsteinfegergesetz.

Die Organisation des Handwerks ergibt sich ihrerseits aus dem 4. Teil der Handwerksordnung (§§ 52 bis 116 HWO).

Im 1. Abschnitt dieses Gesetzes sind die Handwerksinnungen,

im 2. Abschnitt die Innungsverbände (Landes- und Bundesinnungsverbände) geregelt. Im 3. und 4. Abschnitt die Kreishandwerkerschaften und die Handwerkskammern.

Die Mitgliedschaft in den Innungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts), der Innungen in den Landesinnungsverbänden und der Landesinnungsverbände im Bundesinnungsverband ist freiwillig. Die Landesinnungsverbände und der Bundesinnungsverband sind juristische Personen des privaten Rechts, die mit Genehmigung der Satzung durch den Landes- bzw. den Bundesminister für Wirtschaft Rechtsfähigkeit erlangen.

Die Mitgliedschaft in den Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern ist hingegen Pflicht. Aus den gesetzlichen Vorgaben (§§ 52 bis 85 HWO) ergibt sich der organisatorische Aufbau des Schornsteinfegerhandwerks, der im nachfolgenden Organigramm dargestellt ist.

Organigramm Gesamthandwerk

1.3.2 Aufbau der Organisationsebenen (OE)

Die Aufgabe und Rechtsstellung der im 4. Teil der Handwerksordnung vorgegebenen Organisationen, ihre Organe, ihre Verwaltung und die Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder sind, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt, durch die Satzung zu regeln. Sie stellt innerorganisatorisches Recht dar und ist Gesetz im materiellen Sinne für den Verband selbst und seiner Mitglieder.

Aus den Satzungen und den Vorschriften der Handwerksordnung ergibt sich der organisatorische Aufbau des ZIV, der LIV, der Innungen und Bildungsstätten.

Die Organigramme der OE sind den Ablaufbeschreibungen beigefügt.

1.3.3 Geschäftsbereiche

Die Aufgaben von ZIV, LIV, Innungen und berufseigenen Bildungsstätten gehen aus den jeweiligen Satzungen hervor. Der Aufgabenbereich für einzelne Positionen (Ehrenamtsträger/Angestellte) ist in Stellenbeschreibungen F: A 1.3.3-01 festgelegt.

1.3.4 QM/UM-Beauftragte

Entsprechend den Organisationsebenen und Einrichtungen im Schornsteinfegerhandwerk sind Qualitäts- und Umweltbeauftragte benannt. Ihre Aufgabe ist die Umsetzung der Qualitäts­ und Umweltpolitik unter Berücksichtigung der fachlichen Aspekte ihrer Organisationsebene. Sie sind fachlich und führungsmäßig den Beschlußorganen unterstellt. Die Beschlussorgane stellen sicher, dass dem QUB Befugnisse, personelle Unterstützung und finanzielle Mittel zur Umsetzung der Vorgaben und Ziele des Managementsystems gewährt werden.

Zu den wesentlichsten Aufgaben zählen:

  • Überwachung aller qualitätsrelevanter Prozesse
  • regelmäßige Information und Schulung der Mitarbeiter und Ehrenamtsträger Berichterstattung an die oberste Leitung
  • Planung der jährlichen Audits
  • Betreuung der Auditoren
  • Auswertung, Bewertung und Zusammenfassung der Auditergebnisse Selbstbewertung einer Organisationsebene
  • Teilnahme an Jahrestagungen der QUB
  • Auswahl neuer Auditoren

Für folgende Organisationsebenen und Einrichtungen sind QM/UM-Beauftragte benannt:

  • Bundesverband (ZIV)
  • Landesinnungsverbände (LIV)
  • Innungen / Messgeräteprüfstände
  • Bildungsstätten
  • Einzelbetriebe

Bundesverband (ZIV)

Der QM/UM-Beauftragte des Bundesverbandes koordiniert die Tätigkeiten auf den vorge­nannten Organisationsebenen. Zu diesem Zweck werden jährlich entsprechende Fachtagungen der QM/UM-Beauftragten unter der Leitung des ZIV durchgeführt. Der QM/UM-Beauftragte des Bundesverbandes ist befugt, Qualitäts- und Umweltprogramme fortzuschreiben. In Absprache mit LIV, Innungen und Bildungsstätten erstellt er außerdem die Auditpläne und ist verantwortlich für die Berichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung.

Beim Bundesverband ist als QM/UM-Beauftragter der jeweilige Vorstand Berufsbildung benannt.

Landesinnungsverbände/Innungen

Die Aufgaben der QM/UM-Beauftragten werden bei den Landesinnungsverbänden und Innungen durch die für die Berufsbildung zuständigen Vorstandsmitglieder wahrgenommen. Andere Regelungen sind in den Organigrammen dokumentiert und in Stellenbeschreibungen festzulegen.

Berufseigene Bildungsstätten

Die Aufgaben der QM/UM-Beauftragten werden bei den Bildungsstätten durch den Schulleiter wahrgenommen. Andere Regelungen sind in den Organigrammen dokumentiert und in Stellenbeschreibungen festzulegen.

Einzelbetriebe

In den Einzelbetrieben ist immer der BSM der zuständige Qualitäts- und Umweltbeauftragte. Im Falle der Bestellung eines Vertreters oder Stellvertreters nimmt dieser die Aufgaben wahr.