Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen
Wissenswertes über Kleinfeuerungsanlagen:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 1. BImSchV) wurde 1990 geändert. Dabei sind u. a. neue Grenzwerte für die Abgasverluste von Kleinfeuerungsanlagen festgelegt worden, die nach einer Übergangszeit einzuhalten sind. Für Ihre Feuerungsanlage endet demnächst diese Übergangszeit.
Was sind Kleinfeuerungsanlagen?
Kleinfeuerungsanlagen sind Feuerungsanlagen im häuslichen und Kleingewerbegebrauch, wie Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungsleistung bis 5.000 kW und Gasfeuerungsanlagen bis 10.000 kW.
Was bedeutet Abgasverlust?
Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maß für die Wärmemenge der über den Schornstein abgeleiteten Abgase. Je höher der Abgasverlust ist, desto schlechter ist der Wirkungsgrad und damit die Energieausnutzung, und umso höher sind die Emissionen der Anlage. Aus diesem Grund ist der zulässige Abgasverlust von Feuerungsanlagen begrenzt.
Die Höhe des Abgasverlustes wird von den Schornsteinfegern durch Messung festgestellt.
Die Umsetzung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen leistet somit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz sondern schont auch die Finanzen des Betreibers.
Was sind die Ursachen für zu hohe Abgasverluste?
Zu hohe Abgasverluste können verursacht werden durch:
- verschmutzte Wärmeaustauscherflächen z. B. im Heizkessel,
- falsche Brennereinstellung,
- veraltete Feuerungsanlagen.
Welche Abgasverlust-Grenzwerte gelten nach Ablauf der Übergangsfrist?
Seit 1. Januar 1998 müssen bei neuen oder wesentlich geänderten Öl- und Gasfeuerungsanlagen folgende Abgasverlust-Grenzwerte eingehalten werden (ausgenommen Feuerungsanlagen zur Beheizung eines Einzelraumes bis 11 kW und zur ausschließlichen Brauchwassererwärmung bis 28 kW Nennwärmeleistung):
Nennwärmeleistung in Kilowatt |
Neue Grenzwerte für Abgasverluste |
über 4 bis 25 |
11% |
über 25 bis 50 |
10% |
über 50 |
9% |
Bestehende Öl- und Gasfeuerungsanlagen müssen die neuen Grenzwerte nach einer Übergangszeit einhalten.
Diese Übergangszeit, die bei der Einstufungsmessung 1997 ermittelt wurde, läuft für Ihre Anlage zum nächsten 31. Oktober ab.
Die diesjährige Messung an Ihrer Anlage zeigt, dass der Abgasverlust zurzeit höher als der neue Grenzwert ist bzw. sich im Bereich des neuen Grenzwertes befindet (siehe Messbescheinigung: bei der Bewertung der ermittelten Abgasverluste werden zusätzlich Toleranzen je nach Anlagenart bis zu 3% berücksichtigt).
Ursachen und Wirkung
Verschmutzte Wärmetauscherflächen behindern die Wärmeabgabe der Verbrennungsgase an das Wärmeträgermedium z. B. Wasser. Erfahrungsgemäß führt jeder mm Staub- bzw. Rußablagerung zu 3 bis 4% Abgasverlust-Erhöhung. Eine Reinigung der Wärmetauschflächen führt somit zu einer deutlichen Senkung der Abgasverluste.
Verschmutzung oder falsche Einstellung des Brenners können nicht nur zu erhöhten Abgasverlusten führen, sondern auch zu zusätzlichen Schadstoffemissionen (Ruß, Kohlenwasserstoffe, CO). Der einwandfreie Brennerzustand ist Voraussetzung für eine optimale Verbrennung.
Neue Brenner ermöglichen im allgemeinen eine optimalere Verbrennung als ältere, so dass die Abgasmenge und damit die Abgasverluste gesenkt werden können. Außerdem kann durch eine bessere Verbrennung der Verschmutzungsgrad gesenkt werden.
Neue Heizkessel haben erheblich höhere Wirkungsgrade als ältere, weil auf Grund optimierter Wärmeaustauscher sehr niedrige Abgasverluste möglich sind. Außerdem treten durch gute Wärmedämmung des Kessels und angepasste Betriebsführung (gleitende Wassertemperatur) kaum noch Wärmeverluste an der Oberfläche auf. Besonders hohe Wirkungsgrade haben sog. Brennwertfeuerstätten, die zusätzlich noch Kondensationswärme aus dem im Abgas enthaltenen Wasserdampf nutzen.
Falls es sich um eine Heizungsanlage handelt, die bereits 15 Jahre oder älter ist, empfiehlt sich die Erneuerung der kompletten Feuerungsanlage, d. h. des Heizkessels einschließlich des Brenners und der Regelung. Da moderne Anlagen kaum noch Verluste haben, lässt sich bis zu 30% Energie einsparen. Dies schont nicht nur den Geldbeutel, sondern nicht zuletzt auch die Umwelt.
Was ist zu tun?
Damit Sie sicher sind, dass im nächsten Jahr der Grenzwert der Anlage eingehalten wird, sollten Sie sich rechtzeitig durch den Schornsteinfeger oder die Heizungs-/Sanitärfachunternehmen beraten lassen.
Mögliche Maßnahmen sind:
- Reinigung der Wärmeaustauscherflächen, Heizkesselreinigung,
- Brennerreinigung und Verbesserung der Brennereinstellung,
- Brennererneuerung,
- Heizkesselerneuerung,
- Erneuerung der kompletten Feuerungsanlage.
Wann ist etwas zu tun?
Planen Sie die notwendigen Maßnahmen frühzeitig noch vor der Sommerpause ein, um sie nicht in der Heizperiode unter Zeit- und Kostendruck durchführen zu müssen, denn außer Ihrer sind noch weitere Anlagen betroffen.
Weitere Fragen?
Kompetent, umfassend und unabhängig berät Sie Ihr Bezirksschornsteinfegermeister.