Ausbildungsvergütung für Ausbildungsverträge ab dem 01.08.2024:
1. Lehrjahr 925,- Euro Brutto
2. Lehrjahr 1025,- Euro Brutto
3. Lehrjahr 1125,- Euro Brutto
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Berufsschulunterricht und überbetriebliche Ausbildung finden als Blockunterricht statt. Über das Jahr verteilt fallen insgesamt 3 Monate Schule an. Es gibt regionale Berufsschulen, Berufsschulzentren und Landes-Schornsteinfegerschulen, teilweise mit angeschlossenem Internat. Bei der Dualen Berufsausbildung mit Erwerb der Fachhochschulreife (DBFH) kommen je nach Bundesland 4 bis 12 Schulstunden zusätzlich zur Berufsschule hinzu.
Zukunftsorientierte Ausbildung als ein Schwerpunkt der Innungsarbeit:
Auf die Ausbildung eines qualifizierten Nachwuchses hat die Schornsteinfeger-Innung Ostwestfalen-Lippe immer großen Wert gelegt. Die Ausbildung junger Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger ist eine Existenznotwendigkeit für unser Handwerk und wird entsprechend gefördert.
Seit dem 1. September 2012 hat das Schornsteinfegerhandwerk eine neue Ausbildungsordnung erhalten. diese Verordnung ermöglicht eine moderne Ausbildung. Die drei Säulen "betriebliche Ausbildung", "überbetriebliche Ausbildung" und "schulische Ausbildung" ermöglichen unseren Auszubildenden eine Ausbildung, die der technischen Entwicklung in den Bereichen Heizungen, Abgassysteme und Energieberatung gerecht wird.
SchornsteinfegerIn - Ein Beruf mit Aussichten
Der beruflicher Werdegang im Schornsteinfegerhandwerk:
ROT = vorbeugender Brandschutz:
Wir sorgen für Ihre Sicherheit. Wir überprüfen Ihre Heizungsanlage und minimieren so die Brandgefahr und das Risiko durch Abgase.
GELB = sicherer Betrieb von Feuerungs-Lüftungsanlagen:
Wir sorgen dafür, dass die Energiereserven länger halten. Wir prüfen, ob Ihre Heizungsanlage den Brennstoff in Wärme umsetzt.
BLAU = Umweltschutz:
Wir sorgen für die Umwelt. Wir überprüfen Ihre Heizungsanlage und minimieren so die Schadstoffbelastung der Umwelt.
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GRÜN = unabhängige Beratung:
Wir sorgen für die richtigen Voraussetzungen. Die Wahl der passenden Heizungsanlage ist schon in der Bauplanung entscheidend. Wir beraten neutral!
Warum nicht Schornsteinfeger werden ...
... wir sorgen für eine zukunftsorientierte Ausbildung in einem interessanten Beruf
So sieht ein Berufsweg mit Aussichten aus:
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Auszubildender
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Schornsteinfegergeselle
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Schornsteinfegermeister
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bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
... und das nötige "Kleingeld" kommt auch rüber
Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk erhalten derzeit ca. 600,00 € (1. Ausbildungs-Jahr) bis 800,00 € (3. Ausbildungs-Jahr) als Ausbildungsvergütung.
Besteht Interesse an einem Praktikum? - Dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Meister-BAföG
Näheres zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG):
Was wird gefördert?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht).
Wer wird gefördert?
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern oder Betriebswirten vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Darüber hinaus sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen förderfähig.
Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländern sowie Ausländerinnen, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind.
Wie wird gefördert?
Worin besteht die Förderung?
Alleinstehende Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von bis zu 614 € , davon 230 € Zuschuss und 384 € Darlehen.
Für den Ehegatten oder die Ehegattin erhöht sich der Darlehensanteil beim Unterhaltsbeitrag um 215 €, für jedes Kind um 179 €. Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss bis zu 128 € je Monat und je Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten.
Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstücks werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € mit Darlehen gefördert.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 35 % und im übrigen aus einem zinsgünstigem Bankdarlehen.
Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbständig macht, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen 75 % des Restdarlehens erlassen.
Antragstellung
Die Förderungsanträge sind schriftlich an das zuständige – in der Regel kommunale - Amt für Ausbildungsförderung zu richten (siehe Infobox). Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Deutschen Ausgleichsbank ausgezahlt, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Überbetriebliche Ausbildung
Unterweisung als Teil der dualen Ausbildung:
Zum Zweck einer optimalen Ausbildung erhält jeder Auszubildende während der Ausbildung zehn Wochen überbetriebliche Unterweisung. Dies stellt sicher, dass alle nach dem Lehrplan aufgeführten Kenntnisse jedem Auszubildenden vermittelt werden. Die Überbetriebliche Ausbildung ist somit ein wichtiges Standbein im dualen Ausbildungssystem. Sie unterstützt die betriebliche Ausbildung.
Unterwiesen werden die Auszubildenden von Schornsteinfegermeistern aus unserer Innung. Mit hervorragendem Fachwissen und ihrer Einsatzbereitschaft in der überbetrieblichen Ausbildung tragen sie neben unseren Ausbildungsbetrieben dazu bei, dass unsere Auszubildenden in der praktischen Ausbildung sehr gut ausgebildet werden.
Im Campus Handwerk in Bielefeld werden in jedem Jahr die Auszubildenden aller drei Ausbildungsjahre von unseren Unterweisern unterrichtet. Die praktische Ausbildung erfolgt dabei an modernen Heizungsanlagen und Abgasystemen in den eigenen Schulungsräumen und Werkstätten der Schornsteinfeger-Innung OWL im Campus.
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