Näheres zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG):
Was wird gefördert?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht).
Wer wird gefördert?
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern oder Betriebswirten vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Darüber hinaus sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen förderfähig.
Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländern sowie Ausländerinnen, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche, die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind.
Wie wird gefördert?
Worin besteht die Förderung?
Alleinstehende Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von bis zu 614 € , davon 230 € Zuschuss und 384 € Darlehen.
Für den Ehegatten oder die Ehegattin erhöht sich der Darlehensanteil beim Unterhaltsbeitrag um 215 €, für jedes Kind um 179 €. Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss bis zu 128 € je Monat und je Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten.
Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstücks werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € mit Darlehen gefördert.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 35 % und im übrigen aus einem zinsgünstigem Bankdarlehen.
Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbständig macht, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen 75 % des Restdarlehens erlassen.
Antragstellung
Die Förderungsanträge sind schriftlich an das zuständige – in der Regel kommunale - Amt für Ausbildungsförderung zu richten (siehe Infobox). Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Deutschen Ausgleichsbank ausgezahlt, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Preisträgerin Tina Greitemeyer
Erste Landessiegerin und zweite Bundessiegerin
Nach 14 Jahren konnte die Schornsteinfeger-Innung Detmold endlich wieder einen Landessieger in seinen Reihen begrüßen - und dazu noch einen weiblichen. Tina Greitemeyer bereitete sich mit sehr großem Ehrgeiz drei Wochen intensiv auf diesen Wettbewerb vor.
Überbetriebliche Ausbildung
Unterweisung als Teil der dualen Ausbildung:
Zum Zweck einer optimalen Ausbildung erhält jeder Auszubildende während der Ausbildung zehn Wochen überbetriebliche Unterweisung. Dies stellt sicher, dass alle nach dem Lehrplan aufgeführten Kenntnisse jedem Auszubildenden vermittelt werden. Die Überbetriebliche Ausbildung ist somit ein wichtiges Standbein im dualen Ausbildungssystem. Sie unterstützt die betriebliche Ausbildung.
Unterwiesen werden die Auszubildenden von Bezirksschornsteinfegermeistern aus unserer Innung. Mit hervorragendem Fachwissen und ihrer Einsatzbereitschaft in dr überbetrieblichen Ausbildung tragen sie neben unseren Ausbildungsbetrieben dazu bei, dass unsere Auszubildenden in der praktischen Ausbildung sehr gut ausgebildet werden.
Im Handwerksbildungszentrum (HBZ) in Bielefeld werden in jedem Jahr die Auszubildenden aller drei Ausbildungsjahre von unseren Unterweisern unterrichtet. Die praktische Ausbildung erfolgt dabei an modernen Heizungsanlagen und Abgasystemen im HBZ.
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